Cookie-Banner DSGVO-konform gestalten – die richtige Button Farbe

 
 

Warum sich bei der Konfiguration von Cookie-Bannern schnell DSGVO-Verstöße einschleichen

Wer sich mit Consent-Tools und Cookie-Bannern beschäftigt, wird feststellen, dass es unendlich viele Fallstricke bei der Konfiguration gibt, die dazu führen, dass das Cookie Banner gegen die DSGVO verstößt und somit abmahnbar ist. Das ist besonders brisant, weil es mit „noyb“ eine Organisation gibt, deren Zweck es ist, sicherzustellen, dass Unternehmen die DSGVO-Richtlinien korrekt umsetzen und ggf. rechtlich gegen Unternehmen vorzugehen.

Die richtige Verwendung der Cookie/Consent-Banner kann daher einem Lotteriespiel gleichen, vor allem, wenn man eine Cookie-Banner/Consent Lösung benutzt, die einem die Möglichkeit gibt, alles nach belieben zu konfigurieren. Bei der Komplexität der DSGVO-Umsetzung und dem Wachhund noyb scheuen sich die Anbieter von Consent Tools davor, die Verantwortung für die DSGVO-Konformität zu übernehmen und überlassen es dem Benutzer, sich selbst ins Knie zu schießen. Eine der vielen Möglichkeiten, bei diesen Werkzeugen etwas einzustellen sind die Farben der Buttons. Und die Farben der Buttons werden besonders häufig im Zusammenhang mit Nudging und Dark-Patterns erwähnt. Beide Techniken können die Webseitenbesucher manipulieren und sind daher für Datenschützer ein Problem.

Nudging

Nudging meint dabei verschiedene Techniken, die den Besucher zu einer bestimmten Entscheidung drängen sollen.

Beispiel fürs Nudging
Die Aufforderung zielt auf eine Entscheidung des Besuchers ab, den Akzeptieren Button zu drücken.

Aber auch das Verstecken des „Ablehnen“-Buttons in Untermenüs zählt zu Nudging.

Dark-Patterns

Dark-Patterns gehen in eine ähnliche Richtung und zielen auf die Beeinflussung der Besucher durch Design-Elemente ab.

Beispiel für ein dark pattern.
Hier wird mit Kontrast und Größe der Ablehnen-Button deutlich unauffälliger platziert, um zu erreichen, dass der Benutzer eher den Akzeptieren-Button drückt.

Die Verbreitung dieser Techniken, seien sie absichtlich oder unabsichtlich, hat Datenschützer zum Handeln bewegt.

Statistik von noyb
Erhobene Statistik von noyb, die die häufigsten Fehler bei Cookie/Consent-Bannern zeigt. Quelle noyb.

Basierend auf einer Statistik von noyb haben Cookie/Consent-Banner 73% der Zeit jeweils irreführende Button Farben und nicht hinreichende Kontraste und verletzten somit teilweise die DSGVO und sind dadurch abmahnbar.

Die Lösung für beide Situationen ist recht einfach und wird im Umsetzungskapitel aufgezeigt.

Warum der Cookie-Banner morgen schon wieder alt ist!

Sie haben Zeit, Geld (und vermutlich auch Nerven) investiert, um DSGVO-Konformität zu erreichen. Dann kommt ein Update des Consent-Tools, des CMS oder des Webservers und schon ist die Konformität möglicherweise dahin. Auf einmal haben die Consent-Buttons wieder die falsche Farbe, der Banner wird garnicht mehr angezeigt oder der Link auf das Impressum ist verschwunden. Und weil dies jederzeit passieren kann, bekommen es Ihre Kunden oder Mitbewerber lange vor Ihnen mit.

Die Rechtslage und auch die Technologien ändern sich stetig. Daher ist die einzige logische Konsequenz, immer wieder jede Änderung selbstständig zu überprüfen. Da dies Nerven kostet und einen hohen Zeitbedarf mit sich bringt, erarbeite ich im Moment eine nachhaltige Lösung, wiederkehrende Fehlerquellen auf Webseiten zu erkennen und nur bei Bedarf reagieren zu müssen.

Noch ist nichts öffentlich, aber wenn Sie vorne mit dabei sein wollen, tragen Sie sich in die neue Mailingliste ein und finden Sie vor Ihren Kunden oder Mitbewerbern heraus, wenn etwas auf Ihrer Webseite nicht mehr funktioniert!

* Die Anzahl der Plätze ist begrenzt, weil ich nicht alle Anfragen abarbeiten kann.

So stellen Sie die Buttons DSGVO-konform ein

Farben der Buttons gleichsetzen

Wenn bei Ihrem Cookie/Consent-Tool ein „Zustimmen“- und „Ablehnen“-Button vorhanden ist, so ist es naheliegend, sie einzufärben, um sie voneinander unterscheiden zu können. Und hier liegt das Problem. Natürlich möchten wir als Betreiber der Seite die Zustimmung der Besucher. Ich unterstelle hier, dass wir die Informationen brauchen, um unsere Produkte für unsere Kunden zu verbessern und nicht einfach nur viele nutzlose Daten sammeln wollen.

Wenn wir nun verschiedene Farben für die beiden Buttons wählen können, so sind wir geneigt, bewusst oder unbewusst, Farben zu wählen, die die Besucher beeinflussen könnten. Damit haben Datenschützer und vor allem noyb ein Problem.

Beispiel verschiedener Farben
Die Interpretation von Rot und Grün ist Auslegungssache und abhängig von der Perspektive des Betrachters möglicherweise eine Manipulation.

Grün und Rot sind naheliegende Farben, aber wir verbinden mit bestimmten Farben bestimmte Emotionen. So wird im deutschsprachigem Raum Grün für „Los“ oder „Positiv“ und Rot für „Stop“ oder „Negativ“ verwendet (z.B. Ampeln). Als Webseiten-Betreiber ist die Interpretation von Positiv relativ eindeutig. Natürlich würden wir gerne „Akzeptieren“ grün einfärben. Datenschützer würden das vermutlich anders sehen und aus Datenschutz-Sicht „Ablehnen“ grün einfärben.

Technisch gesehen kann das für alle Farben gelten. Hier ist ein Beispiel mit Grau und Weiß:

Buttons mit unterschiedlichen Schwarz/Weiß Farben
Schwarz und Weiß können ebenfalls die Wahrnehmung auf einen bestimmten Button richten und so den Besucher lenken.

Vom Kontrast abgesehen, der im nächsten Kapitel behandelt wird, lässt sich auch hier diskutieren, welche der beiden Aktionen in den Vordergrund gehoben wird und den Besucher in eine bestimmte Richtung leiten soll.

Da „diskutieren“ unter Umständen Anwälte und Gerichte bedeutet, empfehlen verschiedene Quellen eine einheitliche Farbe der Buttons zu wählen.

Beispiel mit Buttons der gleichen Farben
Nicht notwendigerweise schön, aber zweckdienlich: Beide Buttons haben die gleiche Farbe.

Kontrast der Buttons zum Hintergrund erhöhen

Der Kontrast der Buttons ist der beste Freund der Farbe. Wenn Sie sich gegen gleiche Farben entscheiden, so wählen Sie unbedingt Farben, die einen hohen Kontrast zum Hintergrund haben. Denn wenn der Button nicht gesehen werden kann, kann er auch nicht geklickt werden.

Vor allem bei Webseiten, die verschiedene Farbthemen (Themes) wie Hell/Dunkel unterstützen, könnten hierbei Probleme auftauchen. Der Farbkontrast lässt sich mathematisch ermitteln, aber es reicht in vielen Fällen einfach aus, die Button-Farbe deutlich von dem Hintergrund zu trennen, um so die Buttons gut sichtbar zu gestalten.

Bild mit niedrigem Kontrast
Der Ablehnen-Button hat einen sehr geringen Kontrast zum Hintergrund und wird so schneller übersehen.

Beispielsweise sind Hellgrau auf Dunkelgrau Schattierungen oft ein Problem. Da Sie als Webseitenbetreiber nicht die Darstellung auf den Geräten Ihrer Besucher kontrollieren, wirken die gleichen Farben auf unterschiedlichen Geräten und bei unterschiedlicher Raumhelligkeit anders. An dieser Stelle geht Lesbarkeit vor Eleganz. Daher sollten Sie starke Kontraste für die Buttons wählen, um den visuellen Abstand zum Hintergrund möglichst groß zu gestalten.

Buttons mit hohem Kontrast
Diese Buttons haben einen hohen Kontrast, der sie vom Hintergrund abhebt.

Farben und Kontrast bei Usercentrics umsetzen neu

Fur Benutzer der Usecentrics Consent-Platform gibt es hier eine Schritt-für-Schritt Anleitung, wie man die Farben der Buttons ändern kann.

Als ersten Schritt gehen Sie auf die Login-Seite von Usercentrics: https://account.usercentrics.eu/ und melden sich dort an.

Die nächsten Schritte sind in den folgenden Bildern mit textueller Beschreibung erklärt.

Farben und Kontrast bei Usercentrics über eRecht24 umsetzen neu

Falls Sie die Usercentrics Consent-Platform über eRecht24 nutzen, können Sie nur über die eRecht24-Webseite die Farben anpassen.

Gehen Sie zuerst auf die eRecht24 Login Seite und melden sich dort an: https://www.e-recht24.de/mitglieder/login/

Die nächsten Schritte sind in den folgenden Bildern mit textueller Beschreibung erklärt.

Benötigen Sie Hilfe?

Das waren die wichtigsten Punkte zum Thema Button-Farben und Kontraste.

Die Umsetzung dieser Empfehlung ist in den meisten Werkzeugen relativ einfach. Wenn Ihnen im Moment jedoch das Wissen oder das Personal für diese Umsetzung fehlt, so helfe ich Ihnen gerne.

Kontaktieren Sie mich direkt per Mail. Sie erreichen mich unter kontakt@ medwedski. de. Sowohl die Farben, als auch der Kontrast sollten sich innerhalb von wenigen Minuten korrigieren lassen.

Reagieren Sie schneller als die Abmahner!

Wir müssen uns um Sicherheitslücken und DSGVO-Änderungen auf unseren Webseiten kümmern, auch wenn es unbequem und nervig sein kann. Wenn wir nicht handeln, dann wird jemand anderes handeln. Das Ergbnis könnte eine teure Abmahnung sein. Dann wird's unbequem, nervig und teuer.

Um schneller, als die Abmahnungen zu sein und Ihnen die Arbeit zu erleichtern, baue ich eine Mailingliste auf, die Ihnen:

  • Neuste Informationen und Hinweise über DSGVO und Sicherheitslücken gibt
  • Mögliche Probleme auf Webseiten aufzeigt

Und wenn Sie bei der Anmeldung Ihre Webseite eintragen, dann bekommen Sie zusätzlich ganz konkret:

  • Welche Probleme auf Ihrer Webseite mit der DSGVO (und mehr!) vorhanden sind
  • Automatische Benachrichtigungen, wenn neue Probleme auftauchen
  • Hilfe, wie Sie diese Probleme beheben können

Die Plätze sind begrenzt, melden Sie sich gleich an!

* Die Anzahl der Plätze ist begrenzt, weil ich nicht alle Anfragen abarbeiten kann.

Warum diese Seite?

Ich glaube daran, dass wir als Webseiten-Betreiber mit überschaubaren Mitteln viel tun können, um gesetzeskonform handeln zu können. Wer handelt, macht auch immer Fehler. Ich bin überzeugt, dass die meisten Fehler aus Unwissenheit und nicht Bosheit passieren. Wir Unternehmer müssen tausend Hüte tragen und noch mehr Dinge gleichzeitig stemmen. Fehler sind unvermeidbar, doch ich mache alles, was in meiner Macht steht, damit Fehler ohne Abmahnungen korrigiert werden können.

Sowohl abgemahnt zu werden, als sich auch mit den Details der DSGVO zu beschäftigen macht nicht wirklich viel Spaß. Ich habe beides probiert. Wenn Sie wissen wollen, warum ich diese Seite hier betreibe, so lesen Sie hier, wie ich vor einiger Zeit zwei Anwälte mit Erdnussmus bezahlt habe. 😅

Quellen

Diese Seite ist bewusst kurzgehalten und fokussiert sich auf Button-Farben und Kontraste. Wenn Sie eine eingehende Recherche möchten, empfehle ich Ihnen unter anderem folgende Artikel:

Disclaimer

Dies ist keine Rechtsberatung und garantiert leider nicht davor, abgemahnt zu werden. Die Button-Farben sind ein wichtiger Schritt, aber nicht der einzige, der für eine korrekte Umsetzung im Sinne der DSGVO nötig ist. Für eine erhöhte Rechtssicherheit wird die Beratung durch einen Anwalt empfohlen.

Stand: August 2023